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Fragen und Antworten

Wie kündige ich die Mitgliedschaft im Verein ?

Es tut uns leid, wenn Sie uns verlassen wollen. Sie haben aber sicherlich Ihre Gründe. Vielleicht können wir diese Gründe aber gemeinsam aus der Welt schaffen ? Denken Sie doch bitte noch einmal darüber nach, auch mit einer passiven Mitgliedschaft bleiben Sie und der SV Hilden-Ost weiterhin verbunden.

Steht Ihr Entschluß fest, beachten Sie bitte die folgenden Punkte, um Ihnen und uns Geld, Zeit und Ärger zu ersparen:   

  • Kündigungen können nur zum Jahresende ausgesprochen werden, Eingangsfrist (Datum des Poststempels) ist der 19. November des Jahres. Das bedeutet, dass der Mitgliedsbeitrag für das zweite Halbjahr in jedem Fall fällig wird, auch wenn Sie bereits im April kündigen. Dieses Verfahren ist in der Satzung vorgeschrieben.
  • Richten Sie Ihre Kündigung schriftlich an die Geschäftsstelle (Anschrift: siehe Impressum). Ein Einschreiben ist nicht notwendig, da wir Ihnen die Kündigung immer schriftlich an die zuletzt bekannte Adresse bestätigen werden. Wenn Sie Mitglied im TC Hilden e.V. sind, unserem Zweigverein Tennis, dann können Sie die Kündigung auch an dessen Geschäftsstelle richten.
  • Geben Sie die Kündigung niemals einem Trainer oder Vereinskameraden, Sie haben dann keine Sicherheit, ob diese auch ankommt.
  • Formulieren Sie deutlich, ob Sie nur aus einer Abteilung austreten möchten, oder den Verein komplett verlassen.
  • Formulieren Sie deutlich, ob und inwieweit die Kündigung ggf. auch für weitere Familienmitglieder gilt.
  • Spielerpässe Fußball senden wir Ihnen automatisch umgehend zu.
  • Freigaben von Spielerpässen erfolgen nach Verfahrensweise der Sportart, sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen, und ggf. erhaltene Ausrüstung aus Vereinseigentum zurückgegeben wurde

Zuletzt aktualisiert am 2008-07-07 von Oliver Stähr.

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